Genossenschaften - Steuerberatung in Gießen
Erfahrene Steuerberater für Ihre Genossenschaft


Genossenschaftsgründung
eine Möglichkeit für gemeinsame zukünftige Ziele

Genossenschaften wie Vereine sind beides Rechtsformen, mit denen ideelle Zwecke verwirklicht werden können. Die Aufnahme bzw. Kündigung der Mitgliedschaft ist relativ unkompliziert, so dass diese Rechtsformen oft gewählt werden, wenn sich viele Personen an der Verwirklichung gemeinsamer Ziele beteiligen möchten.

Genossenschaften dürfen auch als rein wirtschaftliche Zusammenschlüsse tätig werden und  haben in den vergangenen Jahren eine wahre Renaissance erlebt, um nach dem Prinzip der „gemeinschaftlichen Selbsthilfe“ ihre Mitglieder zu unterstützen.

Dabei können Genossenschaften höchst unterschiedliche Interessen vertreten und zum Beispiel als land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche, wohnungsbauliche oder konsumwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sein.

Die Genossenschaft bietet in vielen Fällen mittlerweile eine echte alternative Rechtsform zu den Klassikern wie GmbH oder KG.

Steuerberatung für Genossenschaften
Steuerberater für Genossenschaft

Zusätzliche Anforderungen
bei teilweise steuerbefreiten Genossenschaften


Neben den üblichen Tätigkeiten, die es bei der Finanzbuchhaltung und dem Erstellen von Jahresabschlüssen bei jeder Gesellschaftsform zu beachten gibt, gilt es, bei den Genossenschaften zusätzliche Anforderungen zu beachten.

Dies gilt insbesondere im Falle von (teils) steuerbefreiten Genossenschaften wie z.B. der Wohnungsgenossenschaft. Zudem unterliegt eine Genossenschaft einer regelmäßigen Pflichtprüfung des jeweiligen Prüfverbands, welche einen erhöhten Aufwand in der Rechnungslegung zur Folge haben kann.

Wir haben langjährige Erfahrungen aus der steuerlichen Betreuung von Genossenschaften unterschiedlichster wirtschaftlicher Interessen und beraten auch Sie gerne!

Familiengenossenschaften

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir sogenannte Familiengenossenschaften nicht vertreten, deren eigentliche Zielsetzung darin besteht, Kosten der privaten Lebensführung steuerlich abzusetzen. Unabhängig von der Frage, ob dies steuerlich zulässig ist, entspricht dies aus unserer Sicht nicht dem eigentlichen Zweck von Genossenschaften und wird von unserer Seite daher nicht unterstützt.