Gemeinnützige Organisationen nehmen in Deutschland unentbehrliche soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben wahr, welche insbesondere mit Blick auf die abnehmenden öffentlichen Haushalte immer wichtiger werden.
Deutschland hat über 600.000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern, in denen neben all den unzähligen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern über 2 Millionen sozialversichungspflichtige Beschäftigte angestellt sind. Nicht ohne Grund werden die sozialen Non-Profit-Organisationen neben dem Staat und der freien Wirtschaft als dritter Sektor in der Gesellschaft bezeichnet.
Der Staat erkennt die große Bedeutung an und fördert gemeinnützige Einrichtungen durch eine weitgehende Befreiung von der Steuerlast, wie zum Beispiel der Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der (steuerbegünstigte) Verein unterliegt hierbei in der Regel auch geringeren Anforderungen bei der Rechnungslegung, aber hier sind Besonderheiten zu beachten, um die steuerliche Begünstigung nicht zu verlieren (Mittelverwendung).
Eine genaue Abgrenzung des ideellen Tätigkeitsbereiches und der Vermögensverwaltung eines Vereins vom sogenannten wirtschaftlichen Zweckbetrieb, der zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich ist und vom wirtschaftlichen Geschätsbetrieb, mit dem der Vereinszweck primär finanziell unterstützt werden soll, sind hierbei wesentlich. Der Spezialkontenrahmen SKR49 unterstützt die entsprechende Zuordnung.
Vereine dürfen Gewinne ausschließlich für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden und unterliegen hiermit dem Gebot einer zeitnahen Mittelverwendung. Aber auch Vereine planen und investieren langfristig und dürfen in bestimmtem Rahmen Rücklagen für künftige Kosten und Investitionen bilden. Hier ist oft eine genaue Beratung und Abgrenzung erforderlich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung der Buchhaltung, bei der jährlichen Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung. Wir beraten Sie hinsichtlich der steuerlich zulässigen Bildung von Rücklagen und erstellen für Ihren Verein die alle 3 Jahre erforderliche Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit.
Wir haben langjährige Erfahrungen aus der steuerlichen Betreuung von Vereinen und beraten auch Sie gerne!