„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig."(Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier)
Als Steuerberatung mit dem Schwerpunkt Unternehmen und Freiberufler betreuen wir insbesondere Personengesellschaften in der Rechtsform der GbR, oHG und GmbH & Co KG sowie Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG) und selbstverständlich auch in den klassischen Steuerberatungsfeldern wie die Erstellung von
Unsere Dienstleistungen im Bereich Jahresabschlusserstellung:
Der Gesetzgeber stellt unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung je nach Rechtsform (Privatperson, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), Tätigkeitsbereich (freiberuflich oder gewerblich) und Größenordnung (Kleinst-, kleine, mittlere oder große Kapitalgesellschaft). Das Handelsrecht weicht in der Bewertung von Wirtschaftsgütern teilweise vom Steuerrecht ab, was die Möglichkeit (oder auch Notwendigkeit) der Erstellung einer gesonderten Handelsbilanz und Steuerbilanz zur Folge hat.
Wir haben in unserer Kanzlei jahrzehntelange Erfahrungen in der Abschlusserstellung unterschiedlichster Unternehmen bis hin zu mittelgroßen Kapitalgesellschaften und stellen diesen Erfahrungsschatz gerne auch Ihnen zur Verfügung.